Statuten:
I. Gründer, Name und
Sitz
Sitz
Art. 1
Die Gründer des
Vereins sind:
Vereins sind:
- Sabine Mariama
Jaiteh (Präsidentin)
Jaiteh (Präsidentin)
- Roland Rick Disler
(Vize Präsident/Revisor)
(Vize Präsident/Revisor)
- Esther Baumgartner
(Kassier)
(Kassier)
- Elisha Schneider
- Pinar Eltez
(Ehrenmitglied)
(Ehrenmitglied)
- Samii Dautovski
Art. 2
Der Verein „Die
Schweiz solidarisch human e.V.“ ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
Schweiz solidarisch human e.V.“ ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
Art. 3
Rechtsdomizil des
Vereins ist die Gemeinde 4243 Dittingen, BL
Vereins ist die Gemeinde 4243 Dittingen, BL
II. Zweck des
Vereins, Struktur
Vereins, Struktur
Art. 4
Wir sind eine
überparteiliche Gruppe von Menschen aus verschiedensten Gesellschaftsschichten
der Schweiz, die sich zum Ziel gesetzt hat, unsere Politiker an ihren Auftrag
zu erinnern, eine traditionell humanitäre Schweiz zu vertreten und auch als
solche zu handeln. Wir möchten nicht länger zuschauen wie Menschlichkeit und
Gerechtigkeit in Europa missachtet werden und auch einen aktiven Beitrag zu
einer menschlicheren Politik der Schweiz leisten. Rassistische, rechtsextreme,
beleidigende oder ähnliche Beiträge und Kommentare werden gelöscht und der
Urheber dauerhaft blockiert. Sonstige Regeln sind: Anstand, Toleranz und
Respekt.
überparteiliche Gruppe von Menschen aus verschiedensten Gesellschaftsschichten
der Schweiz, die sich zum Ziel gesetzt hat, unsere Politiker an ihren Auftrag
zu erinnern, eine traditionell humanitäre Schweiz zu vertreten und auch als
solche zu handeln. Wir möchten nicht länger zuschauen wie Menschlichkeit und
Gerechtigkeit in Europa missachtet werden und auch einen aktiven Beitrag zu
einer menschlicheren Politik der Schweiz leisten. Rassistische, rechtsextreme,
beleidigende oder ähnliche Beiträge und Kommentare werden gelöscht und der
Urheber dauerhaft blockiert. Sonstige Regeln sind: Anstand, Toleranz und
Respekt.
Als eingetragener
Verein können wir unseren Namen schützen und Bewilligungen für unsere Aktionen
beantragen.
Verein können wir unseren Namen schützen und Bewilligungen für unsere Aktionen
beantragen.
III.
Vereinsstruktur, Mitglieder
Vereinsstruktur, Mitglieder
Art. 5
Der Verein setzt
sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
-
Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder
- Mitglieder, die
durch die Bezahlung des Vereinsbeitrages beitreten
durch die Bezahlung des Vereinsbeitrages beitreten
Es steht den
Mitgliedern frei, bei Aktionen des Vereins mitzuhelfen.
Mitgliedern frei, bei Aktionen des Vereins mitzuhelfen.
IV.
Vereinsversammlung
Vereinsversammlung
Art. 6
Die VV als oberstes
Organ findet in der Regel im September statt. Sie setzt sich zusammen aus
Organ findet in der Regel im September statt. Sie setzt sich zusammen aus
-
Vorstandsmitgliedern
Vorstandsmitgliedern
- Vereinsmitgliedern
- RevisorIn
-
Die VV ist zuständig
für folgende Geschäfte:
für folgende Geschäfte:
- Festsetzung des
Mitgliederbeitrages
Mitgliederbeitrages
- Abnahme der
Jahresrechnung
Jahresrechnung
- Statutenänderungen
- Mutationen
- Verschiedenes
V. Finanzen
Art. 7
Die Einnahmen des
Vereins bestehen aus
Vereins bestehen aus
- Vereinsbeiträgen
- Spenden
Art. 8
Der Vereinsbeitrag
wird von der VV festgelegt. Er beträgt Fr. 20.00.
wird von der VV festgelegt. Er beträgt Fr. 20.00.
Für Verpflichtungen
des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche
Haftung ist ausgeschlossen.
des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche
Haftung ist ausgeschlossen.
Die nachfolgend
Unterzeichnenden sind unterschriftsberechtigt und besitzen Zugriff auf das
Vereinskonto.
Unterzeichnenden sind unterschriftsberechtigt und besitzen Zugriff auf das
Vereinskonto.
Der Vereinsbeitrag
ermöglicht uns, kleinere Ausgaben wie Jahresbericht, Infrastruktur für Anlässe
und ähnliches teilweise zu decken.
ermöglicht uns, kleinere Ausgaben wie Jahresbericht, Infrastruktur für Anlässe
und ähnliches teilweise zu decken.
Wie bisher werden
wir aber hauptsächlich Spenden für andere Organisationen bei unseren Aktionen
anstreben. So müssen sich unsere Mitglieder nicht für eine Organisation oder
einen Schwerpunkt wie Heimatvertriebene, Obdachlose, Hungernde,
Klimaflüchtlinge, Kriegsopfer, Rentner, Bedürftige, Behinderte, Kranke u.a.
entscheiden.
wir aber hauptsächlich Spenden für andere Organisationen bei unseren Aktionen
anstreben. So müssen sich unsere Mitglieder nicht für eine Organisation oder
einen Schwerpunkt wie Heimatvertriebene, Obdachlose, Hungernde,
Klimaflüchtlinge, Kriegsopfer, Rentner, Bedürftige, Behinderte, Kranke u.a.
entscheiden.
Wir möchten uns für
all diese Menschen einsetzen und keine Unterschiede machen. So können wir unser
Augenmerk auch immer der Dringlichkeit eines Themas anpassen und unsere
Aktionen entsprechend flexibel planen. Ganz im Sinne einer solidarischen und
humanen Schweiz.
all diese Menschen einsetzen und keine Unterschiede machen. So können wir unser
Augenmerk auch immer der Dringlichkeit eines Themas anpassen und unsere
Aktionen entsprechend flexibel planen. Ganz im Sinne einer solidarischen und
humanen Schweiz.
VI. Allgemeine
Bestimmungen
Bestimmungen
Art. 9
Die Auflösung
Art der Gruppe
Hilfe und
Unterstützung
Unterstützung
antiFrostVision ist
gerne mit dabei und freut sich über weitere erlebnisse gegen diesen
Politikwahnsinnweltweit
gerne mit dabei und freut sich über weitere erlebnisse gegen diesen
Politikwahnsinnweltweit
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